Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat ihre Befugnisse zur Bekämpfung der Geldwäsche mit Wirkung zum 1. Januar 2026 offiziell an die AMLA, die neue AML-Behörde der EU, übertragen. Dies markiert eine bedeutende Veränderung in der europäischen Finanzkriminalitätsaufsicht, da die AMLA nun für die Überwachung und Harmonisierung des AML-Ansatzes der EU, die Vervollständigung des einheitlichen Regelwerks und die direkte Beaufsichtigung von 40 der komplexesten Finanzinstitute der EU verantwortlich ist. Die EBA wird sich weiterhin durch aufsichtsrechtliche Vorschriften mit Geldwäscherisiken befassen und im Rahmen einer neuen Vereinbarung mit der AMLA zusammenarbeiten.